Jede Mitgliedschaft erfordert eine Beitrittsanfrage mittels Beitrittsantrag (schriftlich per Post oder Email oder direkt online hier auf der Homepage) und beginnt mit Einlangen des vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrags auf dem Verbandskonto. Findet der Beitritt während eines Geschäftsjahres statt, so ist der aliquote Anteil für die restliche Dauer der Periode zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr mit Einzahlung des Mitgliedsbeitrages nach Erhalt der Zahlungsaufforderung durch den Verband.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft kann auschließlich durch schriftliche Bekanntgabe an den Vorstand unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist immer zum 31. Dezember eines Jahres durchgeführt werden. Ebenso erlischt die Mitgliedschaft durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit), durch Streichung und durch Ausschluss.
Die ordentliche Mitgliedschaft richtet sich an Lebens- und Sozialberater*innen mit aufrechter Gewerbeberechtigung (aktiv oder ruhend), Lebens- und Sozialberater*innen in Anstellungsverhältnissen, Lebens- und Sozialberater*innen in Pension und alle juristischen Personen, "die an der Förderung der Interessen des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung interessiert ist und der Förderung derartiger Interessen positiv gegenüberstehen" (§ 4 Abs.2 Verbandsstatuten).
Die Mitgliedschaft beinhaltet:
Bei Firmen und Vereinen ("juristischen Personen") erhöht sich der Mitgliedsbeitrag nach Anzahl der aktiven LSB.
Mit einer ordentlichen Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, Ihren Berufsstand aktiv mitzugestalten und an einem zukunftsweisenden Projekt mitzuarbeiten!
Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.) erhalten die außerordentliche Mitgliedschaft. Diese kann nach Erhalt der Gewerbeberechtigung zum Gewerbe der Lebens- und Sozialberechtigung in eine ordentliche Mitgliedschaft gegen Aufzahlung zum Mitgliedsbeitrag einer ordentlichen Mitgliedschaft jederzeit umgewandelt werden.
Die Mitgliedschaft beinhaltet:
Angehende Lebens- und Sozialberater*innen haben durch die außerordentliche Mitgliedschaft im ÖVLSB bereits vor der gewerblichen Tätigkeit die Möglichkeit, Informationen über das Gewerbe zu erhalten und Entwicklungen im Berufsstand schon vor Lösen des Gewerbescheins mitzubekommen!
Alle jene, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Beitrags fördern wollen, erhalten die fördernde Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft beinhaltet:
Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie sowohl den ÖVLSB, der damit für die Berufsgruppe der Lebens- und Sozialberater*innen tatkräftig agieren kann, als auch für die Menschen, denen die wertvolle Tätigkeit und Unterstützung der Lebens- und Sozialberater*innen zugute kommt!