Neue Ausbildungsverordnung mit 21.03.2022 veröffentlicht! 

zum Bundesgesetzblatt im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS: BGBl. II Nr. 116/2022

das Bundesgesetzblatt als online-pdf

Stellungnahme des ÖVLSB 

Nun ist es soweit, die VO neu wurde am 21.3.2022 als "Frühlingsgruss" veröffentlicht.

Wir sind erfreut, dass dank Ihres Einsatzes und der WKWien und WKNÖ doch noch viele Stellungnahmen Berücksichtigung gefunden haben.
Ein besonderer Dank gilt allen die sich aktiv eingesetzt haben, in so kurzer Zeit noch etwas zu verändern, bzw. kritisch einzubringen. Zum Beispiel wurden auch die Erläuterungen bis jetzt "noch" nicht veröffentlicht und wir hoffen, dass das auch so bleibt. 

Hier unser kurzes Fazit (Danke, Stefan Gros, für Deine Arbeit):

1. Auf die laufenden Kurse und die bestehenden aufrechten Gewerbeberechtigungen hat es keinen direkten Einfluss.
- Einige legistische Fehler wurden in der aktuellen Fassung ebenfalls beseitigt, so dass zumindest für KandidatInnen in bestehenden Ausbildungen auch in der Übergangsfrist Rechtssicherheit bestehen dürfte. Die Ausbildungsinstitute waren leider auch in den Überarbeitungsprozess nicht eingebunden.

2. Für die neuen Lehrgänge gibt es doch einige Veränderungen:
- Die Anzahl der Präsenzstunden erhöht sich im Theoriebereich um mehr 50% auf 905,5 Stunden, also auf deutlich mehr als die angekündigten 700 Gesamtstunden, wie Sie auch der Aufstellung von Stefan Gros entnehmen können: - einige Erweiterungen sind durchaus sinnvoll, allerdings sind manche Bereiche sehr branchenfern.

- ob es also ein entsprechende "Qualitätssteigerung" gibt, die der Kostensteigerung entspricht, bleibt fraglich.

- nach wie vor sind alle anderen Ausbildungszweige dem LSB-Lehrgang insofern besser gestellt, als eine Befähigungsprüfung NUR AbsolventInnen des Lehrgangs in LSB ablegen müssen (also jene, die genau auf das Berufsfeld hin geschult wurden, wohingegen all jene, die aus verwandten Branchen die Berufsberechtigung haben wollen, diese nicht machen müssen). Diese Benachteiligung ist natürlich nicht nachvollziehbar und auch nicht argumentierbar.

- auch die jeweiligen "Anrechnungen" entbehren noch immer jeglicher Nachvollziehbarkeit. So umfasst eine Ausbildung in Psychotherapie oder klin. Psychologie keinerlei Grundlagen des Berufsrechts, Ethik oder Wirtschaft. Obwohl diese Bereiche offenbar als so wichtig erscheinen, dass genau diese Stunden dafür erhöht wurden, müssen VertreterInnen dieser Berufe die genannten Fächer nicht nachweisen. Hier ist der Kniefall der Branchenvertreter und des Ministeriums vor den Verhandlern des Gesundheitsministerium besonders augenscheinlich.

- die nun vorliegende Verordnung wird die Ausbildungen signifikant verteuern. Was einige daran hindern könnte diesen Beruf zu ergreifen.  Andere werden wohl, angesichts der Kosten, eher eine Psychotherapieausbildung wählen (inwieweit das kommende Psychotherapiegesetz diese weiter verteuert und damit wieder eine gegenläufige Tendenz auslöst, bleibt abzuwarten).

Wir als Verband werden in den nächsten Wochen alle Ausbildungsinstitute zu einem runden Tisch einladen, um mögliche gemeinsame Schritte für die Zukunft zu setzen. Unser Ziel ist es, eine starke Stimme für die privaten Ausbildungsinstitute zu sein. Stefan Gros (Institut Kepos) wird mit uns diesen Zirkel gestalten. Eine gesonderte Einladung dazu geht in den nächsten Tage hinaus.    
Beste Grüße,
das Team des ÖVLSB

Kundgebung des ÖVLSB am 10.02.2022

Bei dieser Kundgebung ging es um die Beeinspruchung des Begutachtungsentwurfes zur geplanten neuen Ausbildungsverordnung vor dem Wirtschaftsministerium in Wien.  30 Vertreter:innen der Berufsgruppe und Unterstützer:innen unterzeichneten dabei einen offenen Brief an die Bundesministerin, der Brief konnte trotz Ankündigung  leider nicht persönlich, sondern nur in der Poststelle abgegeben werden.

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