zum Bundesgesetzblatt im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS: BGBl. II Nr. 116/2022
das Bundesgesetzblatt als online-pdf
Nun ist es soweit, die VO neu wurde am 21.3.2022 als
"Frühlingsgruss" veröffentlicht.
Wir sind erfreut, dass dank Ihres Einsatzes und der
WKWien und WKNÖ doch noch viele Stellungnahmen Berücksichtigung gefunden haben.
Ein besonderer Dank gilt allen die sich aktiv eingesetzt
haben, in so kurzer Zeit noch etwas zu verändern, bzw. kritisch einzubringen.
Zum Beispiel wurden auch die Erläuterungen bis jetzt "noch" nicht
veröffentlicht und wir hoffen, dass das auch so bleibt.
Hier unser kurzes Fazit
(Danke, Stefan Gros, für Deine Arbeit):
1. Auf die laufenden Kurse und die bestehenden aufrechten
Gewerbeberechtigungen hat es keinen direkten Einfluss.
- Einige legistische Fehler wurden in der aktuellen
Fassung ebenfalls beseitigt, so dass zumindest für KandidatInnen in bestehenden
Ausbildungen auch in der Übergangsfrist Rechtssicherheit bestehen dürfte. Die
Ausbildungsinstitute waren leider auch in den Überarbeitungsprozess nicht
eingebunden.
2. Für die neuen Lehrgänge gibt es doch einige
Veränderungen:
- Die Anzahl der Präsenzstunden erhöht sich im
Theoriebereich um mehr 50% auf 905,5 Stunden, also auf deutlich mehr als die
angekündigten 700 Gesamtstunden, wie Sie auch der Aufstellung von Stefan Gros
entnehmen können: - einige Erweiterungen sind durchaus sinnvoll, allerdings
sind manche Bereiche sehr branchenfern.
- ob es also ein entsprechende
"Qualitätssteigerung" gibt, die der Kostensteigerung entspricht,
bleibt fraglich.
- nach wie vor sind alle anderen Ausbildungszweige dem
LSB-Lehrgang insofern besser gestellt, als eine Befähigungsprüfung NUR
AbsolventInnen des Lehrgangs in LSB ablegen müssen (also jene, die genau auf
das Berufsfeld hin geschult wurden, wohingegen all jene, die aus verwandten
Branchen die Berufsberechtigung haben wollen, diese nicht machen müssen). Diese
Benachteiligung ist natürlich nicht nachvollziehbar und auch nicht
argumentierbar.
- auch die jeweiligen "Anrechnungen" entbehren
noch immer jeglicher Nachvollziehbarkeit. So umfasst eine Ausbildung in
Psychotherapie oder klin. Psychologie keinerlei Grundlagen des Berufsrechts,
Ethik oder Wirtschaft. Obwohl diese Bereiche offenbar als so wichtig
erscheinen, dass genau diese Stunden dafür erhöht wurden, müssen VertreterInnen
dieser Berufe die genannten Fächer nicht nachweisen. Hier ist der Kniefall der
Branchenvertreter und des Ministeriums vor den Verhandlern des
Gesundheitsministerium besonders augenscheinlich.
- die nun vorliegende Verordnung wird die Ausbildungen
signifikant verteuern. Was einige daran hindern könnte diesen Beruf zu
ergreifen. Andere werden wohl, angesichts der Kosten, eher eine
Psychotherapieausbildung wählen (inwieweit das kommende Psychotherapiegesetz
diese weiter verteuert und damit wieder eine gegenläufige Tendenz auslöst, bleibt
abzuwarten).
Wir als Verband werden in den nächsten Wochen alle
Ausbildungsinstitute zu einem runden Tisch einladen, um mögliche gemeinsame
Schritte für die Zukunft zu setzen. Unser Ziel ist es, eine starke Stimme für
die privaten Ausbildungsinstitute zu sein.
Stefan Gros (Institut Kepos) wird mit uns diesen Zirkel
gestalten. Eine gesonderte Einladung dazu geht in den nächsten Tage
hinaus.
Beste Grüße,
das Team des ÖVLSB
Bei dieser Kundgebung ging es um die Beeinspruchung des Begutachtungsentwurfes zur geplanten neuen Ausbildungsverordnung vor dem Wirtschaftsministerium in Wien. 30 Vertreter:innen der Berufsgruppe und Unterstützer:innen unterzeichneten dabei einen offenen Brief an die Bundesministerin, der Brief konnte trotz Ankündigung leider nicht persönlich, sondern nur in der Poststelle abgegeben werden.