aktuelle LSB-Verordnung BGBI. II Nr. 116/2022
Die neue LSB-Verordnung im Überblick
Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungscurriculum und Stundenübersicht für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)
Seit einigen Jahren gilt für den Zugang zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung eine grundlegend überarbeitete Rechtsgrundlage. Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (LSB-VO) hat die Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale/r Berater:in) auf ein neues, klar strukturiertes Fundament gestellt – mit einem einheitlichen Curriculum, transparenten ECTS- und Stundenvorgaben sowie klar geregelten Zugangswegen für unterschiedliche Vorbildungen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Inhalte der Verordnung zusammen.
1. Rechtsgrundlage und Inkrafttreten
Die aktuelle Verordnung trägt den Titel „Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung" und wurde als BGBl. II Nr. 116/2022 kundgemacht, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 418/2023. Sie ersetzt die bisherige Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 140/2003.
Wichtige Eckpunkte:
- Die Verordnung ist sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten (Herbst 2022).
- Für Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten mit einer Ausbildung nach dem alten Curriculum begonnen haben, galt eine Übergangsfrist: Sie konnten den Befähigungsnachweis noch nach der alten Verordnung erbringen. Diese Übergangsfrist ist mittlerweile ausgelaufen (Herbst 2024).
- Seither müssen alle neu begonnenen Ausbildungen dem neuen Curriculum gemäß Anlage 1 der Verordnung entsprechen.
2. Was ändert sich inhaltlich?
Die zentrale Neuerung ist die Vereinheitlichung und Verwissenschaftlichung der Ausbildung:
- Ein einheitliches, bundesweit gültiges Rahmencurriculum mit 13 klar definierten Modulen (bzw. Modulbündeln).
- Durchgängige Zuordnung zu ECTS-Anrechnungspunkten (180 ECTS gesamt) sowie zu Zeitstunden und Präsenzzeitstunden, wodurch die Ausbildung mit dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR, Niveau 6) vergleichbar wird.
- Klare Regeln, wer welche Ausbildungsinhalte vermitteln darf (fachliche Anforderungen an Vortragende, Selbsterfahrungs- und Supervisionsleiter:innen).
- Verpflichtende Festlegung auf eine psychotherapeutische Grundschule (tiefenpsychologisch, humanistisch-existenziell, systemisch oder verhaltensmodifizierend) durch das jeweilige Ausbildungsinstitut.
- Ein eigenes, umfangreiches Modul für „Praktische Ausbildung in unterschiedlichen Handlungsfeldern" (Peergroups, Supervision, fachliche Tätigkeit, Seminartätigkeit) – die frühere „fachliche Tätigkeit" wurde damit deutlich aufgewertet und strukturiert.
- Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen (z. B. aus Psychologie-, Sozialarbeits- oder Pädagogikstudien) über Validierung.
3. Zugangsvoraussetzungen (§ 1 LSB-VO)
Die Verordnung sieht zehn unterschiedliche Wege vor, wie die fachliche Qualifikation für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) nachgewiesen werden kann. Je nach vorhandener Vorbildung reduziert sich der Umfang der zusätzlich zu absolvierenden Module aus dem Ausbildungscurriculum (Anlage 2):
Vorbildung | Zusätzlich erforderliche Zeitstunden (Anlage 2) |
|---|---|
Bachelorstudium „Psychosoziale Beratung" (Bachelor Professional, BPr), das dem Curriculum laut Anlage 1 entspricht | Kein Zusatz erforderlich (Curriculum bereits vollständig enthalten) |
Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung (gem. Familienberatungsförderungsgesetz) | 600 Zeitstunden |
Akademie für Sozialarbeit / FH-Studiengang Soziale Arbeit / Studium Soziale Arbeit | 762,5 Zeitstunden |
Psychotherapeutisches Propädeutikum | 1.412,5 Zeitstunden |
Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKG) | 2.225 Zeitstunden |
Pädagogische, berufspädagogische, religionspädagogische oder sozialpädagogische Bildungsanstalt/Studienrichtung | 2.725 Zeitstunden |
Studium der Psychologie | 1.975 Zeitstunden |
Einschlägige Studienrichtung/FH-Studiengang (Gesundheit, Pflege, Medizin, Pädagogik, Soziales, Theologie) | 3.750 Zeitstunden |
Abschluss Psychotherapeut:in, Klinische:r Psychologe/-in, Gesundheitspsychologe:in | Volle Berufsberechtigung ohne Zusatzausbildung |
Vollständige Absolvierung des Lehrgangs (Anlage 1) inkl. Validierung von Berufserfahrung | Befähigungsprüfung erforderlich |
Wichtig: Welche der 13 Module bzw. Teilmodule konkret nachzuholen sind, ist in Anlage 2 der Verordnung für jede Vorbildungsgruppe individuell aufgeschlüsselt – es müssen jeweils genau jene Inhalte ergänzt werden, die durch die Vorbildung noch nicht abgedeckt sind (z. B. entfällt für Psycholog:innen i. d. R. das Modul „Grundlagen der Psychologie", nicht aber die berufsspezifischen Module zu Recht, Betriebswirtschaft, Selbsterfahrung und Supervision).
4. Struktur des Ausbildungscurriculums (Anlage 1)
Der vollständige Lehrgang für Personen ohne einschlägige Vorbildung umfasst:
- 180 ECTS-Anrechnungspunkte
- 4.500 Zeitstunden insgesamt (Workload = Präsenzunterricht + Vor-/Nachbereitung + Selbststudium + Prüfungsvorbereitung)
- 6 Semester Mindeststudiendauer
- 13 Module (teils als Modulbündel mit mehreren Teilmodulen)
Ein ECTS-Punkt entspricht dabei laut Rahmencurriculum einer Workload von 25 Echtstunden.
5. Stundenübersicht – Die 13 Module im Detail
Die folgende Tabelle zeigt alle Module gemäß Anlage 1 mit Zeitstunden (Workload), ECTS-Punkten und den verpflichtend vorgeschriebenen Präsenzzeitstunden.
Modul | Inhalt | Zeitstunden | ECTS | Präsenzstunden |
|---|---|---|---|---|
I | Berufsethik und Berufsidentität | 125 | 5 | 35 |
II | Sozialphilosophie und Soziologie | 125 | 5 | 35 |
III | Psychologie und psychosoziale Krisenintervention (Bündel) | 500 | 20 | 122 |
III a | – Grundlagen der Psychologie | 125 | 5 | 20 |
III b | – Geschichte psychotherapeutischer Schulen | 125 | 5 | 20 |
III c | – Spezifische Problemfelder der Krisenintervention | 125 | 5 | 40 |
III d | – Krisensituationen und Interventionsmöglichkeiten | 125 | 5 | 42 |
IV | Methodik und Technik der Beratung (Bündel) | 875 | 35 | 240 |
IV a–g | – 7 Teilmodule (Beratungsprozess, Interventionsmethoden, Gruppen-/Team-Settings, Online-Beratung u. a.) | je 125 | je 5 | 20–40 |
V | Psychiatrie und Sozialeinrichtungen im Überweisungskontext | 125 | 5 | 35 |
VI | Berufsspezifische medizinische Fachgebiete | 125 | 5 | 35 |
VII | Berufsspezifische juristische Fachgebiete | 125 | 5 | 35 |
VIII | Wissenschaftliches Arbeiten (Bündel) | 250 | 10 | 55 |
IX | Betriebswirtschaftliche Grundlagen | 125 | 5 | 35 |
X | Freie Wahlmodule (Vertiefung eines Tätigkeitsfeld-Clusters) | 250 | 10 | 86 |
XI | Abschlussmodul (Bündel: Exposé, Privatissimum, Abschlussprüfung) | 375 | 15 | 5 |
XII | Psychosoziale Einzel- und Gruppenselbsterfahrung (Bündel) | 625 | 25 | 187,5 |
XIII | Praktische Ausbildung in unterschiedlichen Handlungsfeldern (Bündel) | 875 | 35 | 580 |
Gesamt | 4.500 | 180 | – |
Detail Modul X – Freie Wahlmodule (Schwerpunktbildung)
Die freien Wahlmodule sind einem von drei Themen-Clustern zuzuordnen, auf den sich das Ausbildungsinstitut bereits ab Modul IV festlegen muss:
Modulbündel | Schwerpunktthemen |
|---|---|
I | Coaching und Training, Gruppenentwicklung und Supervision (inkl. Motivation/Arbeitszufriedenheit) |
II | Stress- und Burnout-Prophylaxe, Karriere und Bewerbung, Kommunikation und Konfliktberatung, Mentaltraining, Mediation, Selbsterfahrung |
III | Familien- und Erziehungsberatung, Paar- und Sexualberatung, Inklusion/Diversität/Gender, Suchtberatung, Trauer- und Verlustarbeit, Aufstellungsarbeit, Lernberatung |
Nach positiv bestandener Befähigungsprüfung darf der jeweilige Schwerpunkt als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden.
Detail Modul XII – Einzel- und Gruppenselbsterfahrung
Teilbereich | Zeitstunden / ECTS |
|---|---|
a) Eigene Lebensgeschichte, Verhalten in der Gruppe | 125 / 5 |
b) Herkunftsfamilie, Verhaltens- und Kommunikationsmuster | 125 / 5 |
c) Eigene Beziehungsmuster, Sexualität | 100 / 4 |
d) Verlust, Abschied | 87,5 / 3,5 |
e) Einzelselbsterfahrung | 37,5 / 1,5 (davon 37,5 Präsenzstunden) |
f) Gruppenselbsterfahrung | 150 / 6 (davon 150 Präsenzstunden) |
Detail Modul XIII – Praktische Ausbildung
Teilbereich | Zeitstunden / ECTS | Präsenzstunden |
|---|---|---|
a) Peergroups | 275 / 11 | höchstens 180 |
b) Protokollierte Beratungsgespräche | 150 / 6 | mindestens 100 |
c) Einzel- und Gruppensupervision | 150 / 6 | mindestens 100 |
d) Fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeit | 225 / 9 | höchstens 150 |
e) Seminartätigkeit zu Beratungsthemen | 75 / 3 | höchstens 50 |
6. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung (§ 2 LSB-VO)
Die Selbsterfahrung ist ein zentraler und verpflichtender Bestandteil der Ausbildung. Sie muss:
- den Anforderungen von Modul XII entsprechen,
- bei einer ausbildungsberechtigten Person (siehe Punkt 7) absolviert werden,
- konkrete Lebensthemen wie Herkunft, Beziehung, Sexualität, Verlust und Abschied umfassen,
- über alle sechs Semester verteilt durch mindestens einen Arbeitsauftrag pro Semester begleitet werden (Biografiearbeit).
7. Wer darf ausbilden? Ausbildungsberechtigte Personen (§ 3 LSB-VO)
Die Verordnung legt erstmals sehr genau fest, welche fachlichen Voraussetzungen Vortragende, Selbsterfahrungsleiter:innen und Supervisor:innen mitbringen müssen:
- Fachwissenschaftliche Module (u. a. Psychologie, Krisenintervention, Recht, Medizin, Betriebswirtschaft): fachwissenschaftliche bzw. fachspezifische Ausbildung im jeweiligen Bereich.
- Modul III lit. c/d (Krisenintervention, spezifische Problemfelder): LSB-Berufsberechtigung, Fachärzt:in für Psychiatrie, Gesundheits-/Klinische:r Psycholog:in oder Psychotherapeut:in mit mindestens 5 Jahren tatsächlicher Berufsausübung.
- Module I und IV (Berufsethik, Methodik/Technik der Beratung): LSB-Berufsberechtigung mit mindestens 5 Jahren tatsächlicher Berufsausübung.
- Modul VIII (Wissenschaftliches Arbeiten): in Kooperation mit einer Hochschule oder durch Personen mit einschlägiger wissenschaftlicher Qualifikation.
- Leitung der Gruppenselbsterfahrung (Modul XII): LSB-Berufsberechtigung, mind. 5 Jahre Berufsausübung zusätzlich mindestens 100 Zeitstunden eigene Einzel-/Gruppenselbsterfahrung. Alternativ: Gesundheits-/Klinische:r Psycholog:in, Psychotherapeut:in oder Ärzt:in mit Diplom „Psychotherapeutische Medizin" bzw. Fachärzt:in für Psychiatrie mit mind. 5 Jahren Berufsausübung.
- Leitung der Supervision (Modul XIII): LSB-Berufsberechtigung, mind. 5 Jahre Berufsausübung zusätzlich mindestens 100 Zeitstunden Supervisionsfortbildung. Alternativ (für berufsfremde Personen): zusätzlich mindestens 300 Zeitstunden Supervisionsfortbildung.
8. Praxisrelevanz: Was bedeutet das für bestehende und angehende LSB?
- Für bereits eingetragene Lebens- und Sozialberater:innen ändert sich am Bestand der Berufsberechtigung nichts – die neuen Vorgaben betreffen den Zugang zum Gewerbe, also neu begonnene Ausbildungen.
- Für Ausbildungsinstitute bedeutet die Verordnung eine deutlich präzisere Vorgabe an Stundenausmaß, Präsenzzeiten und Qualifikation der Lehrenden – viele Institute haben ihre Lehrgänge daher zwischen 2022 und 2026 schrittweise umgestellt bzw. Neuanmeldungen zeitweise pausiert.
- Für Quereinsteiger:innen aus Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Pflege oder mit psychotherapeutischem Propädeutikum eröffnen sich klar geregelte, verkürzte Zugangswege mit exakt definiertem Zusatzstundenausmaß.
- Für die berufliche Positionierung ist die neue, mögliche Zusatzbezeichnung aus den drei Wahlmodul-Clustern (Coaching/Supervision, Selbstführung/Kommunikation, Familien-/Beziehungsarbeit) relevant.
9. Weiterführende Quellen
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2022 idF BGBl. II Nr. 418/2023
- WKO Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung: lebensberater.at/lsb-zugangsverordnung (inkl. vollständigem E-Book mit Rahmencurriculum, Befähigungsprüfungsordnung, Gütesiegel und Validierungsprozess)
Hinweis: Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Fassung gilt stets der aktuelle Verordnungstext im RIS.

