aktuelle LSB-Verordnung BGBI. II Nr. 116/2022

Die neue LSB-Verordnung im Überblick

Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungscurriculum und Stundenübersicht für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)

Seit einigen Jahren gilt für den Zugang zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung eine grundlegend überarbeitete Rechtsgrundlage. Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (LSB-VO) hat die Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale/r Berater:in) auf ein neues, klar strukturiertes Fundament gestellt – mit einem einheitlichen Curriculum, transparenten ECTS- und Stundenvorgaben sowie klar geregelten Zugangswegen für unterschiedliche Vorbildungen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Inhalte der Verordnung zusammen.

1. Rechtsgrundlage und Inkrafttreten

Die aktuelle Verordnung trägt den Titel „Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung" und wurde als BGBl. II Nr. 116/2022 kundgemacht, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 418/2023. Sie ersetzt die bisherige Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 140/2003.

Wichtige Eckpunkte:

  • Die Verordnung ist sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten (Herbst 2022).
  • Für Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten mit einer Ausbildung nach dem alten Curriculum begonnen haben, galt eine Übergangsfrist: Sie konnten den Befähigungsnachweis noch nach der alten Verordnung erbringen. Diese Übergangsfrist ist mittlerweile ausgelaufen (Herbst 2024).
  • Seither müssen alle neu begonnenen Ausbildungen dem neuen Curriculum gemäß Anlage 1 der Verordnung entsprechen.

2. Was ändert sich inhaltlich?

Die zentrale Neuerung ist die Vereinheitlichung und Verwissenschaftlichung der Ausbildung:

  • Ein einheitliches, bundesweit gültiges Rahmencurriculum mit 13 klar definierten Modulen (bzw. Modulbündeln).
  • Durchgängige Zuordnung zu ECTS-Anrechnungspunkten (180 ECTS gesamt) sowie zu Zeitstunden und Präsenzzeitstunden, wodurch die Ausbildung mit dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR, Niveau 6) vergleichbar wird.
  • Klare Regeln, wer welche Ausbildungsinhalte vermitteln darf (fachliche Anforderungen an Vortragende, Selbsterfahrungs- und Supervisionsleiter:innen).
  • Verpflichtende Festlegung auf eine psychotherapeutische Grundschule (tiefenpsychologisch, humanistisch-existenziell, systemisch oder verhaltensmodifizierend) durch das jeweilige Ausbildungsinstitut.
  • Ein eigenes, umfangreiches Modul für „Praktische Ausbildung in unterschiedlichen Handlungsfeldern" (Peergroups, Supervision, fachliche Tätigkeit, Seminartätigkeit) – die frühere „fachliche Tätigkeit" wurde damit deutlich aufgewertet und strukturiert.
  • Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen (z. B. aus Psychologie-, Sozialarbeits- oder Pädagogikstudien) über Validierung.

3. Zugangsvoraussetzungen (§ 1 LSB-VO)

Die Verordnung sieht zehn unterschiedliche Wege vor, wie die fachliche Qualifikation für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) nachgewiesen werden kann. Je nach vorhandener Vorbildung reduziert sich der Umfang der zusätzlich zu absolvierenden Module aus dem Ausbildungscurriculum (Anlage 2):

Vorbildung

Zusätzlich erforderliche Zeitstunden (Anlage 2)

Bachelorstudium „Psychosoziale Beratung" (Bachelor Professional, BPr), das dem Curriculum laut Anlage 1 entspricht

Kein Zusatz erforderlich (Curriculum bereits vollständig enthalten)

Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung (gem. Familienberatungsförderungsgesetz)

600 Zeitstunden

Akademie für Sozialarbeit / FH-Studiengang Soziale Arbeit / Studium Soziale Arbeit

762,5 Zeitstunden

Psychotherapeutisches Propädeutikum

1.412,5 Zeitstunden

Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKG)

2.225 Zeitstunden

Pädagogische, berufspädagogische, religionspädagogische oder sozialpädagogische Bildungsanstalt/Studienrichtung

2.725 Zeitstunden

Studium der Psychologie

1.975 Zeitstunden

Einschlägige Studienrichtung/FH-Studiengang (Gesundheit, Pflege, Medizin, Pädagogik, Soziales, Theologie)

3.750 Zeitstunden

Abschluss Psychotherapeut:in, Klinische:r Psychologe/-in, Gesundheitspsychologe:in

Volle Berufsberechtigung ohne Zusatzausbildung

Vollständige Absolvierung des Lehrgangs (Anlage 1) inkl. Validierung von Berufserfahrung

Befähigungsprüfung erforderlich

Wichtig: Welche der 13 Module bzw. Teilmodule konkret nachzuholen sind, ist in Anlage 2 der Verordnung für jede Vorbildungsgruppe individuell aufgeschlüsselt – es müssen jeweils genau jene Inhalte ergänzt werden, die durch die Vorbildung noch nicht abgedeckt sind (z. B. entfällt für Psycholog:innen i. d. R. das Modul „Grundlagen der Psychologie", nicht aber die berufsspezifischen Module zu Recht, Betriebswirtschaft, Selbsterfahrung und Supervision).

4. Struktur des Ausbildungscurriculums (Anlage 1)

Der vollständige Lehrgang für Personen ohne einschlägige Vorbildung umfasst:

  • 180 ECTS-Anrechnungspunkte
  • 4.500 Zeitstunden insgesamt (Workload = Präsenzunterricht + Vor-/Nachbereitung + Selbststudium + Prüfungsvorbereitung)
  • 6 Semester Mindeststudiendauer
  • 13 Module (teils als Modulbündel mit mehreren Teilmodulen)

Ein ECTS-Punkt entspricht dabei laut Rahmencurriculum einer Workload von 25 Echtstunden.

5. Stundenübersicht – Die 13 Module im Detail

Die folgende Tabelle zeigt alle Module gemäß Anlage 1 mit Zeitstunden (Workload), ECTS-Punkten und den verpflichtend vorgeschriebenen Präsenzzeitstunden.

Modul

Inhalt

Zeitstunden

ECTS

Präsenzstunden

I

Berufsethik und Berufsidentität

125

5

35

II

Sozialphilosophie und Soziologie

125

5

35

III

Psychologie und psychosoziale Krisenintervention (Bündel)

500

20

122

III a

– Grundlagen der Psychologie

125

5

20

III b

– Geschichte psychotherapeutischer Schulen

125

5

20

III c

– Spezifische Problemfelder der Krisenintervention

125

5

40

III d

– Krisensituationen und Interventionsmöglichkeiten

125

5

42

IV

Methodik und Technik der Beratung (Bündel)

875

35

240

IV a–g

– 7 Teilmodule (Beratungsprozess, Interventionsmethoden, Gruppen-/Team-Settings, Online-Beratung u. a.)

je 125

je 5

20–40

V

Psychiatrie und Sozialeinrichtungen im Überweisungskontext

125

5

35

VI

Berufsspezifische medizinische Fachgebiete

125

5

35

VII

Berufsspezifische juristische Fachgebiete

125

5

35

VIII

Wissenschaftliches Arbeiten (Bündel)

250

10

55

IX

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

125

5

35

X

Freie Wahlmodule (Vertiefung eines Tätigkeitsfeld-Clusters)

250

10

86

XI

Abschlussmodul (Bündel: Exposé, Privatissimum, Abschlussprüfung)

375

15

5

XII

Psychosoziale Einzel- und Gruppenselbsterfahrung (Bündel)

625

25

187,5

XIII

Praktische Ausbildung in unterschiedlichen Handlungsfeldern (Bündel)

875

35

580

Gesamt

4.500

180

Detail Modul X – Freie Wahlmodule (Schwerpunktbildung)

Die freien Wahlmodule sind einem von drei Themen-Clustern zuzuordnen, auf den sich das Ausbildungsinstitut bereits ab Modul IV festlegen muss:

Modulbündel

Schwerpunktthemen

I

Coaching und Training, Gruppenentwicklung und Supervision (inkl. Motivation/Arbeitszufriedenheit)

II

Stress- und Burnout-Prophylaxe, Karriere und Bewerbung, Kommunikation und Konfliktberatung, Mentaltraining, Mediation, Selbsterfahrung

III

Familien- und Erziehungsberatung, Paar- und Sexualberatung, Inklusion/Diversität/Gender, Suchtberatung, Trauer- und Verlustarbeit, Aufstellungsarbeit, Lernberatung

Nach positiv bestandener Befähigungsprüfung darf der jeweilige Schwerpunkt als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden.

Detail Modul XII – Einzel- und Gruppenselbsterfahrung

Teilbereich

Zeitstunden / ECTS

a) Eigene Lebensgeschichte, Verhalten in der Gruppe

125 / 5

b) Herkunftsfamilie, Verhaltens- und Kommunikationsmuster

125 / 5

c) Eigene Beziehungsmuster, Sexualität

100 / 4

d) Verlust, Abschied

87,5 / 3,5

e) Einzelselbsterfahrung

37,5 / 1,5 (davon 37,5 Präsenzstunden)

f) Gruppenselbsterfahrung

150 / 6 (davon 150 Präsenzstunden)

Detail Modul XIII – Praktische Ausbildung

Teilbereich

Zeitstunden / ECTS

Präsenzstunden

a) Peergroups

275 / 11

höchstens 180

b) Protokollierte Beratungsgespräche

150 / 6

mindestens 100

c) Einzel- und Gruppensupervision

150 / 6

mindestens 100

d) Fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeit

225 / 9

höchstens 150

e) Seminartätigkeit zu Beratungsthemen

75 / 3

höchstens 50

6. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung (§ 2 LSB-VO)

Die Selbsterfahrung ist ein zentraler und verpflichtender Bestandteil der Ausbildung. Sie muss:

  • den Anforderungen von Modul XII entsprechen,
  • bei einer ausbildungsberechtigten Person (siehe Punkt 7) absolviert werden,
  • konkrete Lebensthemen wie Herkunft, Beziehung, Sexualität, Verlust und Abschied umfassen,
  • über alle sechs Semester verteilt durch mindestens einen Arbeitsauftrag pro Semester begleitet werden (Biografiearbeit).

7. Wer darf ausbilden? Ausbildungsberechtigte Personen (§ 3 LSB-VO)

Die Verordnung legt erstmals sehr genau fest, welche fachlichen Voraussetzungen Vortragende, Selbsterfahrungsleiter:innen und Supervisor:innen mitbringen müssen:

  • Fachwissenschaftliche Module (u. a. Psychologie, Krisenintervention, Recht, Medizin, Betriebswirtschaft): fachwissenschaftliche bzw. fachspezifische Ausbildung im jeweiligen Bereich.
  • Modul III lit. c/d (Krisenintervention, spezifische Problemfelder): LSB-Berufsberechtigung, Fachärzt:in für Psychiatrie, Gesundheits-/Klinische:r Psycholog:in oder Psychotherapeut:in mit mindestens 5 Jahren tatsächlicher Berufsausübung.
  • Module I und IV (Berufsethik, Methodik/Technik der Beratung): LSB-Berufsberechtigung mit mindestens 5 Jahren tatsächlicher Berufsausübung.
  • Modul VIII (Wissenschaftliches Arbeiten): in Kooperation mit einer Hochschule oder durch Personen mit einschlägiger wissenschaftlicher Qualifikation.
  • Leitung der Gruppenselbsterfahrung (Modul XII): LSB-Berufsberechtigung, mind. 5 Jahre Berufsausübung zusätzlich mindestens 100 Zeitstunden eigene Einzel-/Gruppenselbsterfahrung. Alternativ: Gesundheits-/Klinische:r Psycholog:in, Psychotherapeut:in oder Ärzt:in mit Diplom „Psychotherapeutische Medizin" bzw. Fachärzt:in für Psychiatrie mit mind. 5 Jahren Berufsausübung.
  • Leitung der Supervision (Modul XIII): LSB-Berufsberechtigung, mind. 5 Jahre Berufsausübung zusätzlich mindestens 100 Zeitstunden Supervisionsfortbildung. Alternativ (für berufsfremde Personen): zusätzlich mindestens 300 Zeitstunden Supervisionsfortbildung.

8. Praxisrelevanz: Was bedeutet das für bestehende und angehende LSB?

  • Für bereits eingetragene Lebens- und Sozialberater:innen ändert sich am Bestand der Berufsberechtigung nichts – die neuen Vorgaben betreffen den Zugang zum Gewerbe, also neu begonnene Ausbildungen.
  • Für Ausbildungsinstitute bedeutet die Verordnung eine deutlich präzisere Vorgabe an Stundenausmaß, Präsenzzeiten und Qualifikation der Lehrenden – viele Institute haben ihre Lehrgänge daher zwischen 2022 und 2026 schrittweise umgestellt bzw. Neuanmeldungen zeitweise pausiert.
  • Für Quereinsteiger:innen aus Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Pflege oder mit psychotherapeutischem Propädeutikum eröffnen sich klar geregelte, verkürzte Zugangswege mit exakt definiertem Zusatzstundenausmaß.
  • Für die berufliche Positionierung ist die neue, mögliche Zusatzbezeichnung aus den drei Wahlmodul-Clustern (Coaching/Supervision, Selbstführung/Kommunikation, Familien-/Beziehungsarbeit) relevant.

9. Weiterführende Quellen

  • Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2022 idF BGBl. II Nr. 418/2023
  • WKO Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung: lebensberater.at/lsb-zugangsverordnung (inkl. vollständigem E-Book mit Rahmencurriculum, Befähigungsprüfungsordnung, Gütesiegel und Validierungsprozess)

Hinweis: Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Fassung gilt stets der aktuelle Verordnungstext im RIS.

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